BAUM PFLEGE

Jungbaumpflanzung

Sie wollen Bäume pflanzen? Gut so! – Aber welche Baumart und wohin genau?

Die Auswahl der Bäume ist abhängig von den Standortbedingungen, den Gestaltungszielen und von eventuellen Ortsvorgaben (Bebauungsplan, Satzungen etc.). Nach diesen Kriterien richten sich Baumart, Kronenform und die zu erwartende Baumgröße.

Unser Tipp:
Besuchen Sie eine Markenbaumschule oder fragen Sie Baumexperten wie uns. Die Eignung von Straßenbaumarten finden Sie in der GALK Straßenbaumliste (PDF).

Kronenschnitt

Was wir lieben, das müssen wir pflegen, um es zu erhalten. Für unsere Bäume heißt das: gezielt Schnittmaßnahmen dort durchführen, wo es nötig ist. So müssen häufig nur Totäste entfernt oder kopflastige Äste eingekürzt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen oder den Baum gesund zu erhalten. In der ZTV-Baumpflege sind die einzelnen Maßnahmen sowie das verträgliche Maß geregelt.

Es stimmt übrigens nicht, dass Bäume nur in den Wintermonaten geschnitten werden dürfen. Der Sommerschnitt ist nicht nur aus baumphysiologischer Sicht der günstigere Zeitpunkt, auch das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt Pflege- und Erhaltungsschnitte, solange keine aktiven Brutstätten gefährdet werden.

Bodenbelüftung

Verdichtete Flächen oder Staunässe – die Wurzelräume der Bäume sind nach Bauarbeiten oder durch Straßenverkehr oft stark verdichtet. In der Folge findet kein Gasaustausch zwischen der Bodenluft und Atmosphäre mehr statt. Die Bäume leiden mangels Feinwurzelbildung zur Versorgung des Baumes mit Wasser und Nährstoffen zunehmend unter Vitalitätseinbußen. Hier können wir mit unserem Bodenbelüftungssystem Abhilfe schaffen, indem der Boden lagenweise und schonend mit Druckluft wieder aufgebrochen wird. Über die Druckluftlanze werden anschließend Bodenfüllstoffe, Dünger oder Mykorrhiza in die entstandenen Freiräume eingebracht. Die Bodenstruktur lässt jetzt wieder einen Gasaustausch zu und das Regenwasser kann versickern. 

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Baumfällungen

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet während der Sommermonate Baumfällungen auf Flächen außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen. Damit fallen zum Beispiel Bäume in Haus- und Kleingärten, auf Sport- und Grünanlagen, sowie auf Friedhöfen NICHT unter das Fällverbot, sofern die Bäume nicht durch eine örtliche Baumschutzsatzung oder durch einen Bebauungsplan geschützt sind. Grundsätzlich dürfen natürlich keine Lebensstätten oder Nistplätze gestört oder beschädigt werden.

Das BECHSTEIN-Team weiß, ob und wann Sie Ihre Bäume fällen dürfen. Wir helfen Ihnen bei den Formalitäten.

Schädlinge & Krankheiten

Infos zu den wichtigsten Schädlingen und Krankheiten haben wir in unserem Downloadbereich zusammengestellt. Eine große Gefahr für unsere Bäume geht aber auch von etwas ganz anderem aus: Globalisierung, Transport & Klimawandel.

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